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Geschäftsgebaren (Deutsch)
Worttrennung:
- Ge·schäfts·ge·ba·ren, Plural: Ge·schäfts·ge·ba·ren
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Geschäftsgebaren (Info)
Bedeutungen:
- Art und Weise, wie jemand seine Geschäfte durchführt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Geschäft und Gebaren sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Gebaren
Beispiele:
- „Pücklers Geschäftsgebaren war ein ständiges Jonglieren mit Soll und Haben, ein ständiger Kampf, die Flut wachsender Ausgaben aus neuen Einnahmequellen zu speisen.“
- „Drei Jahre und drei Monate muss Max Strauß wegen Steuerhinterziehung hinter Gitter, das Urteil der Richter über seine Geschäftsgebaren ist knallhart ausgefallen.“
Übersetzungen
Art und Weise, wie jemand seine Geschäfte durchführt
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Geschäftsgebaren“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Geschäftsgebaren“
- The Free Dictionary „Geschäftsgebaren“
- Duden online „Geschäftsgebaren“
Quellen:
- ↑ Thomas Wieke: Die seltsame Ehe des Fürsten Pückler. In: Konturen. Magazin für Sprache, Literatur und Landschaft. Nummer Heft 1, 1993 , Seite 5-12, Zitat Seite 8.
- ↑ Strauß-Sohn verurteilt. In: FOCUS Online. ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 10. März 2016) .