Geschäftsgegner

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Geschäftsgegner (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Geschäftsgegner die Geschäftsgegner
Genitiv des Geschäftsgegners der Geschäftsgegner
Dativ dem Geschäftsgegner den Geschäftsgegnern
Akkusativ den Geschäftsgegner die Geschäftsgegner

Worttrennung:

Ge·schäfts·geg·ner, Plural: Ge·schäfts·geg·ner

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Geschäftsgegner (Info)

Bedeutungen:

Recht: der Teilnehmer bzw. die Partei eines Rechtsgeschäftes, der nicht man selbst ist

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Geschäft, Fugenelement -s und Gegner

Gegenwörter:

Geschäftspartner

Beispiele:

„Eine Zurechnung der Erklärung des Architekten zum Bauherrn scheitert, wenn dem Geschäftsgegner bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt Zweifel im Hinblick auf die Anscheinsvollmacht hätten kommen müssen und er sich beim Bauherrn über den Umfang der Vollmacht hätte vergewissern können.“[1]
„Diese greift immer dann ein, wenn der Geschäftsgegner schutzwürdiger ist als der Vertretene.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Geschäftsgegner
Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Geschäftsgegner

Quellen: