Rechtsgeschäft

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Rechtsgeschäft (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Rechtsgeschäft die Rechtsgeschäfte
Genitiv des Rechtsgeschäftes
des Rechtsgeschäfts
der Rechtsgeschäfte
Dativ dem Rechtsgeschäft
dem Rechtsgeschäfte
den Rechtsgeschäften
Akkusativ das Rechtsgeschäft die Rechtsgeschäfte

Worttrennung:

Rechts·ge·schäft, Plural: Rechts·ge·schäf·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsgeschäft (Info)

Bedeutungen:

Rechtswissenschaft: rechtmäßige, aus einer oder mehreren Privat-Willenserklärungen bestehende Rechtshandlung, gerichtet auf Rechtswirkung, die willensgemäß eintritt[1]

Herkunft:

Determinativkompositum der Substantive Recht- und -Geschäft mit dem Fugenelement -s-, eine Lehnübersetzung von lateinisch negotium iuridicum.

Synonyme:

Juristenlatein: negotium iuridicum

Sinnverwandte Wörter:

geschäftsähnliche Handlung, Realakt

Oberbegriffe:

Geschäft, Rechtshandlung

Unterbegriffe:

Kausalgeschäft, Gestaltungsgeschäft, Verfügungsgeschäft, Verpflichtungsgeschäft

Beispiele:

Anders verhält es sich bei einem Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte in Vertretung der ehelichen Gemeinschaft für die laufenden Bedürfnisse der Familie abschliesst.
Die Auslobung, mit der wir es hier zu tun haben, ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.
„Odin hat inzwischen vom Gericht eine zunächst zeitlich begrenzte Generalvollmacht erhalten, die ihn ermächtigt, sämtliche den Hof betreffenden Rechtsgeschäfte zu tätigen.“[2]

Wortbildungen:

rechtsgeschäftlich

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Rechtsgeschäft
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsgeschäft
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsgeschäft
Duden online „Rechtsgeschäft
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsgeschäft

Quellen:

  1. Heinz Barta: Zivilrecht. Grundriss und Einführung in das Rechtsdenken. Teil I. WUV Universitätsverlag, Wien 2004, S. 277.
  2. Hansi Sondermann: Hexentotentanz und andere Kriminalgeschichten. Anthologie. Mecke Druck und Verlag, Duderstadt 2019, ISBN 978-3-86944-199-3, Seite 157.