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Worttrennung:
- Rechts·ge·schäft, Plural: Rechts·ge·schäf·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Rechtsgeschäft (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswissenschaft: rechtmäßige, aus einer oder mehreren Privat-Willenserklärungen bestehende Rechtshandlung, gerichtet auf Rechtswirkung, die willensgemäß eintritt[1]
Herkunft:
- Determinativkompositum der Substantive Recht- und -Geschäft mit dem Fugenelement -s-, eine Lehnübersetzung von lateinisch negotium iuridicum.
Synonyme:
- Juristenlatein: negotium iuridicum
Sinnverwandte Wörter:
- geschäftsähnliche Handlung, Realakt
Oberbegriffe:
- Geschäft, Rechtshandlung
Unterbegriffe:
- Kausalgeschäft, Gestaltungsgeschäft, Verfügungsgeschäft, Verpflichtungsgeschäft
Beispiele:
- Anders verhält es sich bei einem Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte in Vertretung der ehelichen Gemeinschaft für die laufenden Bedürfnisse der Familie abschliesst.
- Die Auslobung, mit der wir es hier zu tun haben, ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.
- „Odin hat inzwischen vom Gericht eine zunächst zeitlich begrenzte Generalvollmacht erhalten, die ihn ermächtigt, sämtliche den Hof betreffenden Rechtsgeschäfte zu tätigen.“[2]
Wortbildungen:
- rechtsgeschäftlich
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Rechtsgeschäft“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsgeschäft“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsgeschäft“
- Duden online „Rechtsgeschäft“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsgeschäft“
Quellen:
- ↑ Heinz Barta: Zivilrecht. Grundriss und Einführung in das Rechtsdenken. Teil I. WUV Universitätsverlag, Wien 2004, S. 277.
- ↑ Hansi Sondermann: Hexentotentanz und andere Kriminalgeschichten. Anthologie. Mecke Druck und Verlag, Duderstadt 2019, ISBN 978-3-86944-199-3, Seite 157.