Rechtshandlung

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Rechtshandlung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Rechtshandlung die Rechtshandlungen
Genitiv der Rechtshandlung der Rechtshandlungen
Dativ der Rechtshandlung den Rechtshandlungen
Akkusativ die Rechtshandlung die Rechtshandlungen

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Rechtshandelung

Worttrennung:

Rechts·hand·lung, Plural: Rechts·hand·lun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtshandlung (Info)

Bedeutungen:

Rechtswissenschaft: jedes menschliche Verhalten, bei dem Rechtsfolgen eintreten

Herkunft:

Determinativkompositum der Substantive Recht- und -Handlung mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

Juristenlatein: actus iuridicus; öffentliches Recht: Rechtsakt

Sinnverwandte Wörter:

Rechtstatsache

Unterbegriffe:

Rechtsgeschäft, rechtsgeschäftsähnliche Handlung, Realakt

Beispiele:

Hier liegt eine strafbare Rechtshandlung vor.

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Rechtshandlung
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtshandlung
Duden online „Rechtshandlung

Quellen: