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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Rechtshandelung
Worttrennung:
- Rechts·hand·lung, Plural: Rechts·hand·lun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Rechtshandlung (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswissenschaft: jedes menschliche Verhalten, bei dem Rechtsfolgen eintreten
Herkunft:
- Determinativkompositum der Substantive Recht- und -Handlung mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
- Juristenlatein: actus iuridicus; öffentliches Recht: Rechtsakt
Sinnverwandte Wörter:
- Rechtstatsache
Unterbegriffe:
- Rechtsgeschäft, rechtsgeschäftsähnliche Handlung, Realakt
Beispiele:
- Hier liegt eine strafbare Rechtshandlung vor.
Übersetzungen
Rechtswissenschaft: jedes menschliche Verhalten, bei dem Rechtsfolgen eintreten
- Wikipedia-Artikel „Rechtshandlung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtshandlung“
- Duden online „Rechtshandlung“
Quellen: