Verpflichtungsgeschäft

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Verpflichtungsgeschäft (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Verpflichtungsgeschäft die Verpflichtungsgeschäfte
Genitiv des Verpflichtungsgeschäfts
des Verpflichtungsgeschäftes
der Verpflichtungsgeschäfte
Dativ dem Verpflichtungsgeschäft den Verpflichtungsgeschäften
Akkusativ das Verpflichtungsgeschäft die Verpflichtungsgeschäfte

Worttrennung:

Ver·pflich·tungs·ge·schäft, Plural: Ver·pflich·tungs·ge·schäf·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Verpflichtungsgeschäft (Info)

Bedeutungen:

Recht: ein Rechtsgeschäft, das eine Verpflichtung zum Inhalt hat, das heißt ein Rechtsträger wird zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Verpflichtung und Geschäft sowie dem Fugenelement -s

Gegenwörter:

Verfügungsgeschäft

Oberbegriffe:

Rechtsgeschäft

Beispiele:

Ein Verpflichtungsgeschäft begründet einen Anspruch gegen den Verpflichteten.
Ein Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft mit synallagmatischen Hauptleistungspflichten.

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Verpflichtungsgeschäft
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verpflichtungsgeschäft
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verpflichtungsgeschäft
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerpflichtungsgeschäft