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Worttrennung:
- Ver·pflich·tungs·ge·schäft, Plural: Ver·pflich·tungs·ge·schäf·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Verpflichtungsgeschäft (Info)
Bedeutungen:
- Recht: ein Rechtsgeschäft, das eine Verpflichtung zum Inhalt hat, das heißt ein Rechtsträger wird zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Verpflichtung und Geschäft sowie dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
- Verfügungsgeschäft
Oberbegriffe:
- Rechtsgeschäft
Beispiele:
- Ein Verpflichtungsgeschäft begründet einen Anspruch gegen den Verpflichteten.
- Ein Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft mit synallagmatischen Hauptleistungspflichten.
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Verpflichtungsgeschäft“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verpflichtungsgeschäft“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verpflichtungsgeschäft“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verpflichtungsgeschäft“