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Worttrennung:
- Ge·set·zes·text, Plural: Ge·set·zes·tex·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gesetzestext (Info)
Bedeutungen:
- der genaue und vollständige Wortlaut eines Gesetzes, so wie er von einem zuständigen Gremium beschlossen wurde
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Gesetz, Fugenelement -es und Text
Oberbegriffe:
- Text
Beispiele:
- „Trotz der Einsicht der Juristen in die Verbesserungswürdigkeit von Gesetzestexten sei noch viel zu tun.“[1]
- „Gesetzestexte, die sich auf Vorgänge des modernen Wirtschafts-, Finanz- und Alltagslebens beziehen, werden von islamischen Rechtsgelehrten auf ihre Vereinbarkeit mit der Scharia geprüft, bevor sie durch königliches Dekret wirksam werden.“[2]
- „Gesetzestexte sind im Allgemeinen von fester, dauerhafter Beschaffenheit, werden zumeist nur dann verändert, wenn es sachlich geboten erscheint.“[3]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Gesetzestext“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesetzestext“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gesetzestext“
- The Free Dictionary „Gesetzestext“
- Duden online „Gesetzestext“
Quellen:
- ↑ Monika Obrist: Recht verständlich?. In: Der Sprachdienst. Nummer Heft 1, 2013 , Seite 33-35, Zitat Seite 33 f.
- ↑ Herner Fürtig: Historisch gewachsene Symbiose: Das Haus Saud und die Wahhabiyya. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ). Nummer 46/2014, 10. November 2014, ISSN 0479-611X, Seite 5. .
- ↑ Winfried Ulrich: „Niessbrauch an einem Inbegriff von Sachen – Wie versteht der juristische Laie den Wortschatz des BGB?“. In: Sprachreport. Nummer Heft 4, 2016 , Seite 12-22, Zitat Seite 20.