Gesetzestext

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Gesetzestext (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Gesetzestext die Gesetzestexte
Genitiv des Gesetzestextes
des Gesetzestexts
der Gesetzestexte
Dativ dem Gesetzestext
dem Gesetzestexte
den Gesetzestexten
Akkusativ den Gesetzestext die Gesetzestexte

Worttrennung:

Ge·set·zes·text, Plural: Ge·set·zes·tex·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gesetzestext (Info)

Bedeutungen:

der genaue und vollständige Wortlaut eines Gesetzes, so wie er von einem zuständigen Gremium beschlossen wurde

Herkunft:

Determinativkompositum aus Gesetz, Fugenelement -es und Text

Oberbegriffe:

Text

Beispiele:

„Trotz der Einsicht der Juristen in die Verbesserungswürdigkeit von Gesetzestexten sei noch viel zu tun.“[1]
Gesetzestexte, die sich auf Vorgänge des modernen Wirtschafts-, Finanz- und Alltagslebens beziehen, werden von islamischen Rechtsgelehrten auf ihre Vereinbarkeit mit der Scharia geprüft, bevor sie durch königliches Dekret wirksam werden.“[2]
Gesetzestexte sind im Allgemeinen von fester, dauerhafter Beschaffenheit, werden zumeist nur dann verändert, wenn es sachlich geboten erscheint.“[3]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Gesetzestext
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesetzestext
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGesetzestext
The Free Dictionary „Gesetzestext
Duden online „Gesetzestext

Quellen:

  1. Monika Obrist: Recht verständlich?. In: Der Sprachdienst. Nummer Heft 1, 2013, Seite 33-35, Zitat Seite 33 f.
  2. Herner Fürtig: Historisch gewachsene Symbiose: Das Haus Saud und die Wahhabiyya. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ). Nummer 46/2014, 10. November 2014, ISSN 0479-611X, Seite 5..
  3. Winfried Ulrich: „Niessbrauch an einem Inbegriff von Sachen – Wie versteht der juristische Laie den Wortschatz des BGB?“. In: Sprachreport. Nummer Heft 4, 2016, Seite 12-22, Zitat Seite 20.