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Großaktionär wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Alternative Schreibweisen:
- Schweiz und Liechtenstein: Grossaktionär
Worttrennung:
- Groß·ak·ti·o·när, Plural: Groß·ak·ti·o·nä·re
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Großaktionär (Info)
Bedeutungen:
- Wirtschaft: jemand, der einen relativ großen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft besitzt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Adjektiv groß und dem Substantiv Aktionär
Sinnverwandte Wörter:
- Mehrheitsaktionär
Gegenwörter:
- Kleinaktionär
Weibliche Wortformen:
- Großaktionärin
Oberbegriffe:
- Aktionär
Beispiele:
- „Metro-Großaktionär Haniel ist unzufrieden mit seiner Beteiligung. Die Werteenwicklung entspreche seit Jahren nicht den Erwartungen.“[1]
- „Denn Großaktionär Petrus Advisers hat dem Vorstand des Unternehmens in einem offenen Brief Missmanagement vorgeworfen.“[2]
Übersetzungen
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Großaktionär“, Seite 505.
- Duden online „Großaktionär“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Großaktionär“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Großaktionär“
- wissen.de „Großaktionär“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Großaktionär“
Quellen: