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Alternative Schreibweisen:
- Schweiz und Liechtenstein: Grossaktionärin
Worttrennung:
- Groß·ak·ti·o·nä·rin, Plural: Groß·ak·ti·o·nä·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Großaktionärin (Info)
Bedeutungen:
- Wirtschaft: Aktionärin, die einen relativ großen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft besitzt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Großaktionär mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Mehrheitsaktionärin
Gegenwörter:
- Kleinaktionärin
Männliche Wortformen:
- Großaktionär
Oberbegriffe:
- Aktionärin
Beispiele:
- „CAToil-Großaktionärin Anna Brinkmann hat sich von ihrem Aktienanteil von knapp elf Prozent getrennt.“[1]
- „Die wie die Bank Austria zum UniCredit-Konzern gehörende Münchner HVB (UniCredit Bank AG) ist neue Großaktionärin des börsenotierten Caterers DO&CO.“[2]
Übersetzungen
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Großaktionärin“, Seite 505.
- Duden online „Großaktionärin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Großaktionärin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Großaktionärin“
- wissen.de „Großaktionärin“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Großaktionärin“
Quellen: