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Worttrennung:
- Klein·ak·ti·o·nä·rin, Plural: Klein·ak·ti·o·nä·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Kleinaktionärin (Info)
Bedeutungen:
- Wirtschaft: Aktionärin, die nur einen sehr geringen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft besitzt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kleinaktionär mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Minderheitsaktionärin
Gegenwörter:
- Großaktionärin
Männliche Wortformen:
- Kleinaktionär
Oberbegriffe:
- Aktionärin
Beispiele:
- „Die klagefreudige Kleinaktionärin Catarina Steeg erklärte: „Ich weiß noch nicht, ob ich Klage erhebe.““[1]
- „So sah eine Kleinaktionärin der niederbayerischen Baufirma Lindner Holding ihr Recht verletzt, weil die Gerichte ihr ein Spruchverfahren verweigerten, als Lindner 2006 vom Geregelten Markt ins Freiverkehrs-Segment „m:access“ der Münchner Börse wechselte.“[2]
Übersetzungen
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Kleinaktionärin“, Seite 621.
- Duden online „Kleinaktionärin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kleinaktionärin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kleinaktionärin“
Quellen: