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Mehrheitsaktionärin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Mehr·heits·ak·ti·o·nä·rin, Plural: Mehr·heits·ak·ti·o·nä·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Mehrheitsaktionärin (Info)
Bedeutungen:
- Wirtschaft: Aktionärin, die die Mehrheit am Grundkapital einer Aktiengesellschaft besitzt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Mehrheitsaktionär mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Großaktionärin
Gegenwörter:
- Minderheitsaktionärin
Männliche Wortformen:
- Mehrheitsaktionär
Oberbegriffe:
- Aktionärin
Beispiele:
- „Solange ich als Mehrheitsaktionärin hier etwas zu sagen und mitzubestimmen habe, werden die Welt- und die Bild-Gruppe nicht angetastet.“[1]
- „Heute steht sie als Mehrheitsaktionärin an der Spitze des größten europäischen Zeitungskonzerns, der Axel Springer AG.“[2]
Übersetzungen
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Mehrheitsaktionärin“, Seite 724.
- Duden online „Mehrheitsaktionärin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mehrheitsaktionärin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Mehrheitsaktionärin“
Quellen: