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Worttrennung:
- Grund·herr, Plural: Grund·her·ren
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Grundherr (Info)
Bedeutungen:
- historisch, im Mittelalter bis etwa zur Revolution von 1848/49: Grundbesitzer mit weitreichenden Verwaltungs- und Gerichts-, und Polizeifunktionen
- umgangssprachlich: Person, die Grundbesitz hat
Synonyme:
- Grundbesitzer
Beispiele:
- „Für die Sicherung des wirtschaftlichen Erfolges hatten die Grundherren auch zu sorgen, indem sie ihren Bauern ertragreiches Saatgut, bestes Zugvieh und die erforderlichen Gerätschaften zur Verfügung stellten.“[1]
- „Doch vom August letzten Jahres an mußte der arabische Grundherr zusehen, wie auf seinem Boden eine israelische Siedlung entstand.“[2]
Übersetzungen
umgangssprachlich: Person, die Grundbesitz hat
- Wikipedia-Artikel „Grundherr“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Grundherr“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Grundherr“
- The Free Dictionary „Grundherr“
- Duden online „Grundherr“
Quellen:
- ↑ Anton Tautscher: Wirtschaftgeschichte Österreichs. Duncker & Humblot, Berlin 1974, ISBN 3-428-02946-1, Seite 251 (Zitiert nach Google Books, Google Books)
- ↑ Wilder Westen. In: Spiegel Online. Nummer 37/1985, 9. September 1985, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 3. März 2013) .