Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung

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Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung (Deutsch)

Anmerkung zur Deklination:

siehe Verordnung

Anmerkung:

Das Wort hält mit 67 Buchstaben den Rekord als längstes deutsches Wort.[1]

Worttrennung:

Grund·stücks·ver·kehrs·ge·neh·mi·gungs·zu·stän·dig·keits·über·tra·gungs·ver·ord·nung, kein Plural

Aussprache:

IPA: ,
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung (Info)

Bedeutungen:

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin nach § 8 Satz 2 der Grundstücksverkehrsordnung auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (gültig von Dezember 2003 bis November 2007)

Herkunft:

strukturell: Kompositum aus den Substantiven Grundstück, Verkehr, Genehmigung, Zuständigkeit, Übertragung und Verordnung sowie dem (fünfmal vorkommenden) Fugenelement -s

Abkürzungen:

GrundVZÜV

Oberbegriffe:

Verordnung

Beispiele:

„Seit dem 1. Oktober 2004 ist das BADV gemäß § 8 S. 2 GVO in Verbindung mit § 1 Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung –GrundVZÜV– neben den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Erteilung von Genehmigungen für die Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden sowie für die Übertragung von Erbbaurechten zuständig.“[2]

Übersetzungen

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin nach § 8 Satz 2 der Grundstücksverkehrsordnung auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung - GrundVZÜV). www.buzer.de, abgerufen am 30. März 2011.
http://www.gfds.de/publikationen/der-sprachdienst/aufloesungen-aelterer-preisaufgaben/wortungetueme/ (Archivversion vom 30. Dezember 2010)
Anatol Stefanowitsch: Das neue längste Wort des Deutschen. www.sprachlog.de, 5. Juni 2013, abgerufen am 27. April 2014.
Die längsten Wörter im Dudenkorpus. www.duden.de, abgerufen am 23. Dezember 2015.
Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. Das umfassende Bedeutungswörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. 8., überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2015, ISBN 978-3-411-05508-1, Stichpunkt »Die längsten Wörter im Dudenkorpus«, Seite 2126, 2127.

Quellen:

  1. Anatol Stefanowitsch: Das neue längste Wort des Deutschen. www.sprachlog.de, 5. Juni 2013, abgerufen am 27. April 2014.
  2. Erteilung von Grundstücksverkehrsgenehmigungen (GVO). In: Offene Vermögensfragen. Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, abgerufen am 30. Dezember 2014 (Deutsch).