Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes
Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes
Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man
Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort
Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung wissen müssen. Die Definition des Wortes
Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung (Deutsch)
Anmerkung zur Deklination:
- siehe Verordnung
Anmerkung:
- Das Wort hält mit 67 Buchstaben den Rekord als längstes deutsches Wort.[1]
Worttrennung:
- Grund·stücks·ver·kehrs·ge·neh·mi·gungs·zu·stän·dig·keits·über·tra·gungs·ver·ord·nung, kein Plural
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung (Info)
Bedeutungen:
- Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin nach § 8 Satz 2 der Grundstücksverkehrsordnung auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (gültig von Dezember 2003 bis November 2007)
Herkunft:
- strukturell: Kompositum aus den Substantiven Grundstück, Verkehr, Genehmigung, Zuständigkeit, Übertragung und Verordnung sowie dem (fünfmal vorkommenden) Fugenelement -s
Abkürzungen:
- GrundVZÜV
Oberbegriffe:
- Verordnung
Beispiele:
- „Seit dem 1. Oktober 2004 ist das BADV gemäß § 8 S. 2 GVO in Verbindung mit § 1 Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung –GrundVZÜV– neben den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Erteilung von Genehmigungen für die Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden sowie für die Übertragung von Erbbaurechten zuständig.“[2]
Übersetzungen
- Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin nach § 8 Satz 2 der Grundstücksverkehrsordnung auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung - GrundVZÜV). www.buzer.de, abgerufen am 30. März 2011.
- http://www.gfds.de/publikationen/der-sprachdienst/aufloesungen-aelterer-preisaufgaben/wortungetueme/ (Archivversion vom 30. Dezember 2010)
- Anatol Stefanowitsch: Das neue längste Wort des Deutschen. www.sprachlog.de, 5. Juni 2013, abgerufen am 27. April 2014.
- Die längsten Wörter im Dudenkorpus. www.duden.de, abgerufen am 23. Dezember 2015.
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. Das umfassende Bedeutungswörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. 8., überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2015, ISBN 978-3-411-05508-1 , Stichpunkt »Die längsten Wörter im Dudenkorpus«, Seite 2126, 2127.
Quellen: