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Worttrennung:
- Han·dels·ge·schäft, Plural: Han·dels·ge·schäf·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Handelsgeschäft (Info)
Bedeutungen:
- Geschäft, das Handel betreibt
- Aktion, die darin besteht, Handel (Kauf, Verkauf) zu betreiben
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Handel und Geschäft sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
- Handelsgewerbe
Oberbegriffe:
- Geschäft
- Rechtsgeschäft
Beispiele:
- „Der Ältere hatte sein Erbteil erhalten, lebte in Saloniki, betrieb dort ein Handelsgeschäft und war zu Reichtum gelangt.“[1]
- „Der deutsche Strommarkt wurde bis vor wenigen Tagen durch gefährliche Handelsgeschäfte in die Nähe eines Zusammenbruchs gebracht.“[2]
- „Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören.“[3]
- „Ebenso anrüchig wie der Geldverleih war das Handelsgeschäft.“[4]
Übersetzungen
Geschäft, das Handel betreibt
Aktion, die darin besteht, Handel (Kauf, Verkauf) zu betreiben
- Wikipedia-Artikel „Handelsgeschäft“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Handelsgeschäft“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Handelsgeschäft“
- Duden online „Handelsgeschäft“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Handelsgeschäft“
Quellen:
- ↑ Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben von Erich Loos, Band II. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 89.
- ↑ Stromhändler zocken fast bis zum Blackout. In: Spiegel Online. 16. Februar 2012, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 28. September 2021) .
- ↑ § 343 HGB (Handelsgesetzbuch). zit. nach Rechtsstand 2020, abgerufen am 28. September 2021.
- ↑ Bruno Preisendörfer: Als unser Deutsch erfunden wurde. Reise in die Lutherzeit. 7. Auflage. Galiani, Berlin 2016, ISBN 978-3-86971-126-3 , Seite 110.