Handelsgeschäft

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Handelsgeschäft (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Handelsgeschäft die Handelsgeschäfte
Genitiv des Handelsgeschäfts
des Handelsgeschäftes
der Handelsgeschäfte
Dativ dem Handelsgeschäft den Handelsgeschäften
Akkusativ das Handelsgeschäft die Handelsgeschäfte

Worttrennung:

Han·dels·ge·schäft, Plural: Han·dels·ge·schäf·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Handelsgeschäft (Info)

Bedeutungen:

Geschäft, das Handel betreibt
Aktion, die darin besteht, Handel (Kauf, Verkauf) zu betreiben

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Handel und Geschäft sowie dem Fugenelement -s

Synonyme:

Handelsgewerbe

Oberbegriffe:

Geschäft
Rechtsgeschäft

Beispiele:

„Der Ältere hatte sein Erbteil erhalten, lebte in Saloniki, betrieb dort ein Handelsgeschäft und war zu Reichtum gelangt.“[1]
„Der deutsche Strommarkt wurde bis vor wenigen Tagen durch gefährliche Handelsgeschäfte in die Nähe eines Zusammenbruchs gebracht.“[2]
Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören.“[3]
„Ebenso anrüchig wie der Geldverleih war das Handelsgeschäft.“[4]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Handelsgeschäft
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Handelsgeschäft
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Handelsgeschäft
Duden online „Handelsgeschäft
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalHandelsgeschäft

Quellen:

  1. Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben von Erich Loos, Band II. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 89.
  2. Stromhändler zocken fast bis zum Blackout. In: Spiegel Online. 16. Februar 2012, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 28. September 2021).
  3. § 343 HGB (Handelsgesetzbuch). zit. nach Rechtsstand 2020, abgerufen am 28. September 2021.
  4. Bruno Preisendörfer: Als unser Deutsch erfunden wurde. Reise in die Lutherzeit. 7. Auflage. Galiani, Berlin 2016, ISBN 978-3-86971-126-3, Seite 110.