Handelsverbot

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes Handelsverbot gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes Handelsverbot, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man Handelsverbot in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort Handelsverbot wissen müssen. Die Definition des Wortes Handelsverbot wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonHandelsverbot und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

Handelsverbot (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Handelsverbot die Handelsverbote
Genitiv des Handelsverbotes
des Handelsverbots
der Handelsverbote
Dativ dem Handelsverbot
dem Handelsverbote
den Handelsverboten
Akkusativ das Handelsverbot die Handelsverbote

Worttrennung:

Han·dels·ver·bot, Plural: Han·dels·ver·bo·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Handelsverbot (Info)

Bedeutungen:

Verbot, mit bestimmten Waren Handel zu treiben

Herkunft:

Determinativkompositum aus Handel und Verbot mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

Verbot

Beispiele:

„Doch immer mehr Staaten setzen das Handelsverbot um und nehmen den Menschenhändlern damit ihre Kundschaft, bald bleibt nur das kleine Kuba als Abnehmer.“[1]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Handelsverbot
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalHandelsverbot
Duden online „Handelsverbot

Quellen:

  1. Sebastian Kretz: Küste der Verdammten. In: GeoEpoche: Afrika 1415-1960. Nummer Heft 66, 2014, Seite 58-71, Zitat Seite 70.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: vorbehandelst, vorbehandlest