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Worttrennung:
- Han·dy·ver·bot, Plural: Han·dy·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Handy und Verbot
Oberbegriffe:
- Verbot
Beispiele:
- „Malam Abdul-Nur hat ihnen nach dem Umzug auf seine Farm in einem abgelegenen Dorf, von dem ich noch nie was gehört habe, Handyverbot erteilt.“[1]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Handyverbot“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Handyverbot“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Handyverbot“
Quellen: