Instanzenzug

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Instanzenzug (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Instanzenzug die Instanzenzüge
Genitiv des Instanzenzugs
des Instanzenzuges
der Instanzenzüge
Dativ dem Instanzenzug
dem Instanzenzuge
den Instanzenzügen
Akkusativ den Instanzenzug die Instanzenzüge
der Instanzenzug in Deutschland von der ersten Instanz bis zur Revisionsinstanz

Worttrennung:

In·s·tan·zen·zug, Plural: In·s·tan·zen·zü·ge

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Instanzenzug (Info)

Bedeutungen:

Recht: Gliederung der Gerichtsbarkeiten in Gerichte verschiedener Stufen, die in einem Gerichtsverfahren gegebenenfalls von der ersten Instanz auf unterster Stufe bis hin zur Revisionsinstanz auf höchster Stufe durchlaufen werden muss

Beispiele:

„Allerdings ist die Bestandsgarantie des Art. 95 Abs. 1 auf die Bundesebene beschränkt, was zur Folge hat, dass die Länder verfassungsrechtlich weder verpflichtet sind, einen vorherigen Instanzenzug zu schaffen, noch dazu, überhaupt ihre Gerichtsbarkeit dem System des Bundes anzupassen.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

den Instanzenzug durchlaufen

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Instanz (Recht)“, Weiterleitung von Instanzenzug
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Instanzenzug
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Instanzenzug
Duden online „Instanzenzug(Bedeutungsangabe ungenau)

Quellen:

  1. Voßkuhle in: von Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, 7. Auflage, 2018, Artikel 95, Randnummer 29.