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Worttrennung:
- Kauf·schein, Plural: Kauf·schei·ne
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Kaufschein (Info)
- Reime: -aʊ̯fʃaɪ̯n
Bedeutungen:
- Bescheinigung, die zum Einkaufen berechtigt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs kaufen und dem Substantiv Schein
Oberbegriffe:
- Schein
Beispiele:
- „Der Beamte stempelte das Papier und stellte einen Quartier-, einen Essens- und einen Kaufschein aus, die Robert berechtigten, zu Lasten der Stadt alle privaten Bedürfnisse zu bestreiten.“[1]
Übersetzungen
Bescheinigung, die zum Einkaufen berechtigt
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Kaufschein“
Quellen:
- ↑ Hermann Kasack: Die Stadt hinter dem Strom. Roman. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-518-39061-9, Seite 29. Entstanden in der Zeit 1942 - 1946.