Klageweib

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Klageweib (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Klageweib die Klageweiber
Genitiv des Klageweibes
des Klageweibs
der Klageweiber
Dativ dem Klageweib
dem Klageweibe
den Klageweibern
Akkusativ das Klageweib die Klageweiber

Worttrennung:

Kla·ge·weib, Plural: Kla·ge·wei·ber

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Klageweib (Info)

Bedeutungen:

Frau, die berufsmäßig gegen Bezahlung einen Toten beweint/beklagt

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs klagen, dem Gleitlaut -e- und Weib

Oberbegriffe:

Weib

Beispiele:

„Meine Anderthalbmeter-Großmutter brällt und jammert grell, wie ich es später nur noch einmal von den Klageweibern in der Vorstadt von Tbilissi hörte.“[1]
„Daneben steht die Haarsträhne auch für den Begriff »Trauer«; die Klageweiber lösten nämlich bei Beerdigungen ihre Haare und ließen sie als Zeichen der Trauer lose hängen.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Klageweib
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Klageweib
Duden online „Klageweib

Quellen:

  1. Erwin Strittmatter: Der Laden. Roman. Aufbau Verlag, Berlin/Weimar 1983, Seite 493. Kein Abschreibfehler: brällt.
  2. Christian Jacq: Die Welt der Hieroglyphen. Rowohlt, Berlin 1999 (übersetzt von Theresa Maria Bullinger, Ingeborg Schmutte), ISBN 3-87134-365-X, Seite 199. Französisches Original 1994.