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Klageweib wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Kla·ge·weib, Plural: Kla·ge·wei·ber
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Klageweib (Info)
Bedeutungen:
- Frau, die berufsmäßig gegen Bezahlung einen Toten beweint/beklagt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs klagen, dem Gleitlaut -e- und Weib
Oberbegriffe:
- Weib
Beispiele:
- „Meine Anderthalbmeter-Großmutter brällt und jammert grell, wie ich es später nur noch einmal von den Klageweibern in der Vorstadt von Tbilissi hörte.“[1]
- „Daneben steht die Haarsträhne auch für den Begriff »Trauer«; die Klageweiber lösten nämlich bei Beerdigungen ihre Haare und ließen sie als Zeichen der Trauer lose hängen.“[2]
Übersetzungen
Frau, die berufsmäßig gegen Bezahlung einen Toten beweint/beklagt
- Wikipedia-Artikel „Klageweib“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Klageweib“
- Duden online „Klageweib“
Quellen:
- ↑ Erwin Strittmatter: Der Laden. Roman. Aufbau Verlag, Berlin/Weimar 1983 , Seite 493. Kein Abschreibfehler: brällt.
- ↑ Christian Jacq: Die Welt der Hieroglyphen. Rowohlt, Berlin 1999 (übersetzt von Theresa Maria Bullinger, Ingeborg Schmutte), ISBN 3-87134-365-X, Seite 199. Französisches Original 1994.