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Worttrennung:
- Kranz·geld, Plural: Kranz·gel·der
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Kranzgeld (Info)
Bedeutungen:
- Rechtsprechung, veraltet: diejenige Summe Geld, die eine unbescholtene junge, verlobte Frau beim Bruch der Verlobung als Entschädigung erhalten konnte, die mit ihrem Verlobten Geschlechtsverkehr hatte
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kranz und Geld
Beispiele:
- „Im deutschen Privatrecht können normalerweise nur Vermögensschäden im Rahmen des Schadensersatzes ausgeglichen werden. … Die ‚Entehrung‘ der Jungfrau ist aber ein ideeller Schaden. Der Anspruch auf Kranzgeld war, ähnlich dem noch heute existierenden Anspruch auf Schmerzensgeld, eine Ausnahme zu diesem Grundsatz.“[1]
Wortbildungen:
- Kranzgeldanspruch, Kranzgeldparagraph
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Kranzgeld“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kranzgeld“
Quellen: