Kronzeuge

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Kronzeuge (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Kronzeuge die Kronzeugen
Genitiv des Kronzeugen der Kronzeugen
Dativ dem Kronzeugen den Kronzeugen
Akkusativ den Kronzeugen die Kronzeugen

Worttrennung:

Kron·zeu·ge, Plural: Kron·zeu·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kronzeuge (Info)

Bedeutungen:

Rechtswesen: (Haupt-)Zeuge, der gegen Zusicherung von Strafmilderung bei Taten aussagt, an denen er selbst beteiligt war
übertragen: Person, auf die man sich mehr als auf andere für die Richtigkeit einer Auffassung beruft

Herkunft:

im 19. Jahrhundert übersetzt von englisch king's evidence → en;[1] strukturell: Determinativkompositum aus dem Stamm von Krone und Zeuge

Sinnverwandte Wörter:

Hauptzeuge

Weibliche Wortformen:

Kronzeugin

Oberbegriffe:

Zeuge

Beispiele:

Der Kronzeuge musste in Schutzhaft genommen werden.
„Immerhin verließ ich in der Pause den Saal und Hans machte mich mit jener Dame bekannt, die als Kronzeuge für die Wirkung dienen sollte, die ich eben an mir erfahren hatte.“[2]

Wortbildungen:

Kronzeugenregelung

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Kronzeuge
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kronzeuge
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKronzeuge
The Free Dictionary „Kronzeuge
Duden online „Kronzeuge
Renate Wahrig-Burfeind (Herausgeber): Wahrig, Deutsches Wörterbuch. 8. Auflage. Wissen-Media-Verlag, Gütersloh/München 2006, ISBN 978-3-577-10241-4, DNB 974499498, Stichwort: Kronzeuge.

Quellen:

  1. Friedrich Kluge, bearbeitet von Elmar Seebold: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24., durchgesehene und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2001, ISBN 978-3-11-017473-1, DNB 965096742, Stichwort: „Kronzeuge“, Seite 541.
  2. Elias Canetti: Die Fackel im Ohr. Lebensgeschichte 1921-1931. Carl Hanser Verlag, München/Wien 1980, Seite 84. ISBN 3-446-13138-8.