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Alternative Schreibweisen:
- Landesding
Worttrennung:
- Land·ding, Plural: Land·din·ge
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Landding (Info)
Bedeutungen:
- historisch: Gericht für einen bestimmten Bezirk
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Land und Ding
Synonyme:
- Landgericht/Landesgericht
Oberbegriffe:
- Ding, Gericht, Thing
Beispiele:
- „Erst im Verlauf der Siedlung konnte man nach heimatlichem Muster zur Einrichtung des Landdings schreiten, das in der Prignitz dreimal jährlich abzuhalten war und der Erörterung und Ordnung der allgemeinen Angelegenheiten und der Vorbringung der Klagen diente.“[1]
Übersetzungen
historisch: Gericht für einen bestimmten Bezirk
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Landding“
- Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „Landding“
- Deutsches Rechtswörterbuch „Landding“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Landding“
Quellen:
- ↑ Johannes Schultze: Die Prignitz. Aus der Geschichte einer märkischen Landschaft. In: Reinhold Olesch/Walter Schlesinger/Ludwig Erich Schmitt (Herausgeber): Mitteldeutsche Forschungen. 1. Auflage. Bd. 8, Böhlau Verlag, Köln/Graz 1956 , Seite 144 f.