Landding

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Landding (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Landding die Landdinge
Genitiv des Landdings
des Landdinges
der Landdinge
Dativ dem Landding den Landdingen
Akkusativ das Landding die Landdinge

Alternative Schreibweisen:

Landesding

Worttrennung:

Land·ding, Plural: Land·din·ge

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Landding (Info)

Bedeutungen:

historisch: Gericht für einen bestimmten Bezirk

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Land und Ding

Synonyme:

Landgericht/Landesgericht

Oberbegriffe:

Ding, Gericht, Thing

Beispiele:

„Erst im Verlauf der Siedlung konnte man nach heimatlichem Muster zur Einrichtung des Landdings schreiten, das in der Prignitz dreimal jährlich abzuhalten war und der Erörterung und Ordnung der allgemeinen Angelegenheiten und der Vorbringung der Klagen diente.“[1]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Landding
Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „Landding
Deutsches Rechtswörterbuch „Landding
Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Landding

Quellen:

  1. Johannes Schultze: Die Prignitz. Aus der Geschichte einer märkischen Landschaft. In: Reinhold Olesch/Walter Schlesinger/Ludwig Erich Schmitt (Herausgeber): Mitteldeutsche Forschungen. 1. Auflage. Bd. 8, Böhlau Verlag, Köln/Graz 1956, Seite 144 f.