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Worttrennung:
- Li·zenz·ge·bühr, Plural: Li·zenz·ge·büh·ren
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Lizenzgebühr (Info)
Bedeutungen:
- Wirtschaft: Entgelt, das man für die Nutzung und/oder Verwertung eines Lizenzgegenstandes entrichten muss
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Lizenz und Gebühr
Sinnverwandte Wörter:
- Lizenzentgelt
Oberbegriffe:
- Gebühr
Beispiele:
- „Lizenzgebühren bezeichnen die aus dem Lizenzvertrag zu zahlenden Entgelte für die Verwertung bes. von Lizenzen und Patenten.“[1]
- „Die Möbelhäuser zahlen Lizenzgebühren an eine Gesellschaft in den Niederlanden.“[2]
- „Eigentlich müsste er dank der Lizenzgebühr mehr als komfortabel leben können, stattdessen sitzt er in Gerichtssälen.“[3]
Übersetzungen
Beitrag, den man für die Nutzung einer Lizenz entrichten muss
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Lizenzgebühr“, Seite 693.
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Lizenzgebühr“
- Duden online „Lizenzgebühr“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lizenzgebühr“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Lizenzgebühr“
- The Free Dictionary „Lizenzgebühr“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Lizenzgebühr“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Lizenzgebühr“
Quellen: