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Worttrennung:
- Lo·kal·ver·bot, Plural: Lo·kal·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Lokalverbot (Info)
- Reime: -aːlfɛɐ̯boːt
Bedeutungen:
- von Wirt/Wirtin ausgesprochenes Verbot gegen jemanden, das Lokal nochmals zu betreten
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Lokal und Verbot
Oberbegriffe:
- Verbot
Beispiele:
- „Daraufhin sprach Herr Mentz Herrn Kloßen überraschend ein Lokalverbot auf Lebenszeit aus, was Herr Kloßen mit wegwerfenden Handbewegungen und gurgelnden Lauten quittierte.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Hausverbot“, Weiterleitung von Lokalverbot
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lokalverbot“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Lokalverbot“
- Duden online „Lokalverbot“
Quellen:
- ↑ Eckhard Henscheid: Die Vollidioten. Ein historischer Roman aus dem Jahr 1972. 8. Auflage. Zweitausendeins, Frankfurt/Main 1979, Seite 105.