Namensrecht

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Namensrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Namensrecht die Namensrechte
Genitiv des Namensrechtes
des Namensrechts
der Namensrechte
Dativ dem Namensrecht
dem Namensrechte
den Namensrechten
Akkusativ das Namensrecht die Namensrechte

Worttrennung:

Na·mens·recht, Plural: Na·mens·rech·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Namensrecht (Info)

Bedeutungen:

Recht: die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Personennamen betreffen
Recht: alleiniges Recht an einem bestimmten Namen

Herkunft:

Determinativkompositum Name, Fugenelement -ns und Recht

Beispiele:

„Wir waren kaum ein paar Wochen in Deutschland, als unsere Eltern zur Behörde gingen, um unsere Existenz an das deutsche Namensrecht anzupassen.“[1]
„Das Namensrecht am Stadion erwarb für viel Geld Carsten Maschmeyers umstrittener Strukturvertrieb AWD.“[2]
„Es ist im deutschen Namensrecht nicht erlaubt, Familiennamen als Vornamen zu benutzen.“[3]

Wortbildungen:

namensrechtlich

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Namensrecht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Namensrecht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalNamensrecht
Duden online „Namensrecht

Quellen:

  1. Alice Bota, Khuê Pham, Özlem Topçu: Wir neuen Deutschen. Wer wir sind, was wir wollen. Rowohlt Verlag, Reinbek 2012, ISBN 978-3-498-00673-0, Seite 25.
  2. Lutz Hachmeister: Hannover. Ein deutsches Machtzentrum. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2016, ISBN 978-3-421-04705-2, Seite 223.
  3. Rosa und Volker Kohlheim (Bearbeiter): Duden. Das große Vornamenlexikon. 3., völlig neu bearbeitete Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-06083-2, Seite 29.