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Nebenfolge wissen müssen. Die Definition des Wortes
Nebenfolge wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
Nebenfolge und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Ne·ben·fol·ge, Plural: Ne·ben·fol·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Nebenfolge (Info), Nebenfolge (Info)
Bedeutungen:
- zusätzliche Konsequenz einer Verurteilung
- allgemein: weitere Auswirkung
Herkunft:
- Determinativkompositum aus der Präposition neben und dem Substantiv Folge
Sinnverwandte Wörter:
- Nebenstrafe
- Kollateralschaden
Beispiele:
- Gegen das Urteil ist Rechtsbeschwerde zum Beispiel dann zulässig, wenn gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als zweihundertfünfzig Euro festgesetzt worden ist oder aber eine Nebenfolge angeordnet worden ist.
- „Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ‚Beseitigung‘ jedes Verfahren, das keine zulässige Verwertung ist, auch wenn das Verfahren zur Nebenfolge hat, dass Stoffe oder Energie zurückgewonnen werden.“[1]
Übersetzungen
zusätzliche Konsequenz einer Verurteilung
allgemein: weitere Auswirkung
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Nebenfolge“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nebenfolge“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Nebenfolge“
- Duden online „Nebenfolge“
Quellen: