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Nebenstrafe wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ne·ben·stra·fe, Plural: Ne·ben·stra·fen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Nebenstrafe (Info), Nebenstrafe (Info)
Bedeutungen:
- begleitende unangenehme Konsequenz einer Verurteilung
Herkunft:
- Determinativkompositum aus der Präposition neben und dem Substantiv Strafe
Sinnverwandte Wörter:
- Nebenfolge
Unterbegriffe:
- Deutschland: Fahrverbot
- Österreich: Amtsverlust, Verfall [1]
Beispiele:
- „Beim Amtsverlust nach § 27 Abs 1 StGB handelt es sich nicht um eine Nebenstrafe, die von den Gerichten ausgesprochen werden kann, sondern um eine gesetzliche Rechtsfolge der Verurteilung, die im Urteil nicht eigens auszusprechen ist.“[2]
- „Bislang kann das Verbot nur als Nebenstrafe und auch nur im Zusammenhang mit einer Verkehrssünde erteilt werden.“[3]
Übersetzungen
begleitende unangenehme Konsequenz einer Verurteilung
- Wikipedia-Artikel „Nebenstrafe“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nebenstrafe“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Nebenstrafe“
- Duden online „Nebenstrafe“
Quellen: