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Worttrennung:
- Neu·wert·ver·si·che·rung, Plural: Neu·wert·ver·si·che·run·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Neuwertversicherung (Info)
Bedeutungen:
- Recht: Versicherung, die bei Eintritt eines Schadens den Neupreis der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadens erstattet
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Neuwert und Versicherung
Gegenwörter:
- Zeitwertversicherung
Oberbegriffe:
- Versicherung
Beispiele:
- „Es ist aber nach wie vor üblich, auch bei einer Neuwertversicherung zu vereinbaren, dass der Zeitwert einer versicherte Sache einen Mindestwert des Neuwertes darstellt, oft 40 %, damit es dann tatsächlich zum Neuwertersatz im Schadensfall kommt.“[1]
Übersetzungen
Versicherung, die bei Eintritt eines Schadens den Neupreis der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadens erstattet
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Neuwertversicherung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Neuwertversicherung“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Neuwertversicherung“
- Duden online „Neuwertversicherung“
Quellen: