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Nießbraucher wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Alternative Schreibweisen:
- Schweiz und Liechtenstein: Niessbraucher
Worttrennung:
- Nieß·brau·cher, Plural: Nieß·brau·cher
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Nießbraucher (Info)
Bedeutungen:
- Rechtssprache: Person, die ein dingliches Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einer fremden Sache, einem fremden Recht oder einem Vermögen hat
Herkunft:
- Ableitung vom Substantiv Nießbrauch mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
Synonyme:
- Nießnutzer
Weibliche Wortformen:
- Nießbraucherin
Beispiele:
Übersetzungen
Person, die ein dingliches Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einer fremden Sache, einem fremden Recht oder einem Vermögen hat
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nießbraucher“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Nießbraucher“
- The Free Dictionary „Nießbraucher“
- Duden online „Nießbraucher“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Nießbraucher“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Nießbraucher“ auf wissen.de
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Nießbraucher“