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Notenkatalog wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- No·ten·ka·ta·log, Plural: No·ten·ka·ta·lo·ge
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Notenkatalog (Info)
Bedeutungen:
- amtliches Verzeichnis der von den Lehrern erteilten Schulnoten in Österreich
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Plural des Substantivs Note und dem Substantiv Katalog
Synonyme:
- Notenbogen
Beispiele:
- „Die Schularbeitsnoten, Mitarbeitsnoten und Semester bzw. Zeugnisnoten müssten aber nach wie vor händisch von der Lehrerin bzw. vom Lehrer spätestens 3 Tage vor der Notenkonferenz im Notenkatalog eingetragen werden und würden dann vom Administrator (zwecks Zeugnisdrucks) in die offizielle Schulverwaltungssoftware übertragen.“[1]
- „Voraussetzung wäre, daß in Hinkunft nicht mehr die Anzahl der inskribierten Studierenden Tür die Erteilung bzw. Änderung von Lehraufträgen (Sonderverträgen) maßgebend ist, sondern die Anzahl der Prüfungen bzw. der erfolgten Feststellungen des Studienerfolges im Sinne des § 32 KHStG (Form der Benotung: Notenkatalog oder Zeugnis).“[2]
- „Im Wintersemester 2003/2004 habe der Kläger vor der Semesterkonferenz in die Amtsschriften ‚Notenkataloge‘, bei denen es sich um Urkunden iSd § 74 StGB gehandelt habe, ohne zugrundeliegende tatsächlich durchgeführte Leistungsfeststellungen der Mitarbeit bei sämtlichen Schülern jeweils zwei Mitarbeitsnoten eingetragen.“[3]
- „Gut, vielleicht ist ihm der monatliche Einblick in den rot glitzernden Notenkatalog auch egal.“[4]
- „Nach einem kurzen Blick in den Notenkatalog sagte ich: “[5]
Übersetzungen
amtliches Verzeichnis der von den Lehrern erteilten Schulnoten in Österreich
Quellen: