Promotionsrecht

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Promotionsrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Promotionsrecht
Genitiv des Promotionsrechts
des Promotionsrechtes
Dativ dem Promotionsrecht
Akkusativ das Promotionsrecht

Worttrennung:

Pro·mo·ti·ons·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Promotionsrecht (Info)
Reime: -oːnsʁɛçt

Bedeutungen:

Recht einer Hochschule/Universität, den Doktortitel zu verleihen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Promotion und Recht mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

Recht

Beispiele:

„Betreut wurde die Arbeit von einem Doktorvater, der seine Laufbahn als Dozent an den Pädagogischen Hochschulen in Braunschweig und Neuss begonnen hatte - jeweils Einrichtungen, die kein Promotionsrecht hatten.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Promotionsrecht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Promotionsrecht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalPromotionsrecht
Duden online „Promotionsrecht

Quellen:

  1. George Turner: Die Uni ist schuld. In: DER SPIEGEL. Nummer Heft 5, 2013, Seite 17.