Racheschach

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Racheschach (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Racheschach die Racheschachs
Genitiv des Racheschachs der Racheschachs
Dativ dem Racheschach den Racheschachs
Akkusativ das Racheschach die Racheschachs

Worttrennung:

Ra·che·schach, Plural: Ra·che·schachs

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Racheschach (Info)

Bedeutungen:

Schach: ein Schachgebot, das zwar den Gegner zu einer Reaktion zwingt, die eigene (schlechte) Stellung an sich aber nicht positiv verändert

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Rache und Schach

Oberbegriffe:

Schach, Schachgebot, Schachzug

Beispiele:

„ Weiß kann lediglich noch ein Racheschach geben.“[1]
„Spätestens nach einem lächerlichen Racheschach mit der Dame auf f6 muß doch Weiß (am Zug) aufgeben, oder?“[2]
„Das sind bloße Racheschachs, nach deren Absolvierung Schwarz ebensogut aufgeben könnte.“[3]

Charakteristische Wortkombinationen:

ein Racheschach geben

Übersetzungen

Otto Borik (Herausgeber): Meyers Schachlexikon. Meyers Lexikonverlag, Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 1993, ISBN 3-411-08811-7 „Racheschach“, Seite 218.

Quellen:

  1. Wolfgang Uhlmann: Ein Leben lang Französisch. Französische Verteidigung – richtig gespielt. 1. Auflage. Joachim Beyer Verlag, Hollfeld 2004, ISBN 3-88805-271-8, Seite 163.
  2. Schach-Story. Jenseits von Gut und Böse. In: Berliner Zeitung Online. 23. August 1997, ISSN 0947-174X (URL, abgerufen am 1. Juni 2013).
  3. Martin Beheim-Schwarzbach: Knaurs Schachbuch. Neue verbesserte Auflage. Droemersche Verlagsanstalt, München 1953, Seite 101.