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Racheschach wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ra·che·schach, Plural: Ra·che·schachs
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Racheschach (Info)
Bedeutungen:
- Schach: ein Schachgebot, das zwar den Gegner zu einer Reaktion zwingt, die eigene (schlechte) Stellung an sich aber nicht positiv verändert
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Rache und Schach
Oberbegriffe:
- Schach, Schachgebot, Schachzug
Beispiele:
- „ Weiß kann lediglich noch ein Racheschach geben.“[1]
- „Spätestens nach einem lächerlichen Racheschach mit der Dame auf f6 muß doch Weiß (am Zug) aufgeben, oder?“[2]
- „Das sind bloße Racheschachs, nach deren Absolvierung Schwarz ebensogut aufgeben könnte.“[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
- ein Racheschach geben
Übersetzungen
- Otto Borik (Herausgeber): Meyers Schachlexikon. Meyers Lexikonverlag, Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 1993, ISBN 3-411-08811-7 „Racheschach“, Seite 218.
Quellen:
- ↑ Wolfgang Uhlmann: Ein Leben lang Französisch. Französische Verteidigung – richtig gespielt. 1. Auflage. Joachim Beyer Verlag, Hollfeld 2004, ISBN 3-88805-271-8 , Seite 163.
- ↑ Schach-Story. Jenseits von Gut und Böse. In: Berliner Zeitung Online. 23. August 1997, ISSN 0947-174X (URL, abgerufen am 1. Juni 2013) .
- ↑ Martin Beheim-Schwarzbach: Knaurs Schachbuch. Neue verbesserte Auflage. Droemersche Verlagsanstalt, München 1953, Seite 101 .