Rechtsberater

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes Rechtsberater gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes Rechtsberater, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man Rechtsberater in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort Rechtsberater wissen müssen. Die Definition des Wortes Rechtsberater wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonRechtsberater und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

Rechtsberater (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Rechtsberater die Rechtsberater
Genitiv des Rechtsberaters der Rechtsberater
Dativ dem Rechtsberater den Rechtsberatern
Akkusativ den Rechtsberater die Rechtsberater

Worttrennung:

Rechts·be·ra·ter, Plural: Rechts·be·ra·ter

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsberater (Info)

Bedeutungen:

Person, die in rechtlichen Fragen beraten kann

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Berater mit dem Fugenelement -s

Weibliche Wortformen:

Rechtsberaterin

Oberbegriffe:

Berater

Beispiele:

„Es ist grausam, Seeleuten bei solchen Anlässen keinen Rechtsberater zur Seite zu stellen, auch wenn die Offiziere mich und vermutlich jeden von uns sehr freundlich und rücksichtsvoll behandelten.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Rechtsberater
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsberater
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsberater
The Free Dictionary „Rechtsberater
Duden online „Rechtsberater
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsberater

Quellen:

  1. James Fenimore Cooper: Ned oder Ein Leben vor dem Mast. 3. Auflage. mareverlag, Hamburg 2017 (übersetzt von Alexander Pechmann), ISBN 978-3-86648-190-9, Seite 145. Englisches Original 1843.