Rechtsberaterin

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Rechtsberaterin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Rechtsberaterin die Rechtsberaterinnen
Genitiv der Rechtsberaterin der Rechtsberaterinnen
Dativ der Rechtsberaterin den Rechtsberaterinnen
Akkusativ die Rechtsberaterin die Rechtsberaterinnen

Worttrennung:

Rechts·be·ra·te·rin, Plural: Rechts·be·ra·te·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsberaterin (Info)

Bedeutungen:

weibliche Person, die in rechtlichen Fragen beraten kann

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Rechtsberater mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

Rechtsberater

Oberbegriffe:

Beraterin

Beispiele:

„Mit dem Haftbefehl reagierte der Richter in Los Angeles auf Choudhrys Weigerung, seiner ehemaligen Rechtsberaterin eine vom Gericht angeordnete Millionenzahlung in einem Belästigungs-Fall zukommen zu lassen.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Rechtsberaterin
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechtsberaterin
Duden online „Rechtsberaterin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsberaterin

Quellen:

  1. US-Richter stellte Haftbefehl auf Yoga-Meister Bikram aus. In: Der Standard digital. 25. Mai 2017 (URL, abgerufen am 9. April 2021).