Rechtsbruch

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Rechtsbruch (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Rechtsbruch die Rechtsbrüche
Genitiv des Rechtsbruches
des Rechtsbruchs
der Rechtsbrüche
Dativ dem Rechtsbruch
dem Rechtsbruche
den Rechtsbrüchen
Akkusativ den Rechtsbruch die Rechtsbrüche

Worttrennung:

Rechts·bruch, Plural: Rechts·brü·che

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsbruch (Info)

Bedeutungen:

Rechtswesen: Verstoß gegen das Recht, Brechen eines Gesetzes
Rechtswesen: Bezeichnung einer Fallgruppe unlauteren Wettbewerbshandelns im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) §4 [1]

Synonyme:

Rechtsverletzung, Rechtsverstoß

Sinnverwandte Wörter:

Normverstoß, Normverletzung, Gesetzesbruch, Gesetzesverstoß

Gegenwörter:

Rechtseinhaltung

Oberbegriffe:

Verstoß

Unterbegriffe:

Rechtsbeugung, Verbrechen, Straftat, Vertragsbruch

Beispiele:

Mit diesem Bescheid hat die Behörde in meinen Augen einen klaren Rechtsbruch begangen.
Der Rechtsbruch wie er in §4, Absatz 11 UWG beschrieben ist: „Unlauter handelt insbesondere, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.“

Wortbildungen:

rechtsbrüchig

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Rechtsbruch
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsbruch
Duden online „Rechtsbruch

Quellen:

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Rechtsbuch