Rechtsbuch

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Rechtsbuch (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Rechtsbuch die Rechtsbücher
Genitiv des Rechtsbuchs
des Rechtsbuches
der Rechtsbücher
Dativ dem Rechtsbuch
dem Rechtsbuche
den Rechtsbüchern
Akkusativ das Rechtsbuch die Rechtsbücher

Worttrennung:

Rechts·buch, Plural: Rechts·bü·cher

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsbuch (Info)

Bedeutungen:

Rechtsbücher werden definiert als „Privatarbeiten, die ein größeres Rechtsgebiet (Landrecht, Lehenrecht, Stadtrecht) möglichst umfassend wiederzugeben (zu »spiegeln«) suchen“[1]

Herkunft:

Determinativkompositum aus Recht, Fugenelement -s und Buch

Sinnverwandte Wörter:

Gesetzbuch

Oberbegriffe:

Buch

Beispiele:

„Unter den Rechtsbüchern des Mittelalters ist der Sachsenspiegel das bedeutendste.“[2]
„Auch die aufstrebenden Städte gingen verstärkt dazu über, in den Kanzleien die Urkunden und Rechtsbücher in deutscher Sprache abzufassen.“[3]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Rechtsbuch
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsbuch

Quellen:

  1. Sachsenspiegel (Landrecht). Herausgegeben von Cl. Frhr. von Schwerin, eingeleitet von Hans Thieme. Philipp Reclam Jun., Stuttgart 1977, Seite 3. ISBN 3-15-003355-1.
  2. Sachsenspiegel (Landrecht). Herausgegeben von Cl. Frhr. von Schwerin, eingeleitet von Hans Thieme. Philipp Reclam Jun., Stuttgart 1977, S. 3.
  3. Karsten Schröder: Mittelhochdeutsch - Die Sprache der höfischen Gesellschaft. In: Konturen. Magazin für Sprache, Literatur und Landschaft. Nummer Heft 3, 1992, Seite 46-48, Zitat Seite 47.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Rechtsbruch