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Worttrennung:
- Rechts·buch, Plural: Rechts·bü·cher
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Rechtsbuch (Info)
Bedeutungen:
- Rechtsbücher werden definiert als „Privatarbeiten, die ein größeres Rechtsgebiet (Landrecht, Lehenrecht, Stadtrecht) möglichst umfassend wiederzugeben (zu »spiegeln«) suchen“[1]
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Recht, Fugenelement -s und Buch
Sinnverwandte Wörter:
- Gesetzbuch
Oberbegriffe:
- Buch
Beispiele:
- „Unter den Rechtsbüchern des Mittelalters ist der Sachsenspiegel das bedeutendste.“[2]
- „Auch die aufstrebenden Städte gingen verstärkt dazu über, in den Kanzleien die Urkunden und Rechtsbücher in deutscher Sprache abzufassen.“[3]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Rechtsbuch“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsbuch“
Quellen:
- ↑ Sachsenspiegel (Landrecht). Herausgegeben von Cl. Frhr. von Schwerin, eingeleitet von Hans Thieme. Philipp Reclam Jun., Stuttgart 1977, Seite 3. ISBN 3-15-003355-1.
- ↑ Sachsenspiegel (Landrecht). Herausgegeben von Cl. Frhr. von Schwerin, eingeleitet von Hans Thieme. Philipp Reclam Jun., Stuttgart 1977, S. 3.
- ↑ Karsten Schröder: Mittelhochdeutsch - Die Sprache der höfischen Gesellschaft. In: Konturen. Magazin für Sprache, Literatur und Landschaft. Nummer Heft 3, 1992 , Seite 46-48, Zitat Seite 47.
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Rechtsbruch