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Worttrennung:
- Rechts·freund, Plural: Rechts·freun·de
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- Österreich, Recht, veraltend: Vertreter in rechtlichen Angelegenheiten, meistens ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Substantiv Recht, Fugenelement -s und dem Substantiv Freund
Synonyme:
- Rechtsvertreter
Beispiele:
- „Gegen den genannten Bescheid habe ich durch meine ausgewiesenen Rechtsfreunde fristgerecht Berufung an die belangte Behörde erhoben, welche bis dato über die Berufung nicht entschieden hat.“[1]
Wortbildungen:
- rechtsfreundlich
Übersetzungen
- Jakob Ebner: Duden, Österreichisches Deutsch. Wörterbuch der Gegenwartssprache in Österreich. 5., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2019, ISBN 978-3-411-04985-1 , Seite 374.
- ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Vollständige Ausgabe mit dem amtlichen Regelwerk. 43. Auflage. ÖBV, Wien 2016, ISBN 978-3-209-08514-6 (Bearbeitung: Magdalena Eybl et al.; Red.: Christiane M. Pabst, Herbert Fussy, Ulrike Steiner) , Seite 569.
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsfreund“
Quellen: