Rechtsfreund

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Rechtsfreund (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Rechtsfreund die Rechtsfreunde
Genitiv des Rechtsfreunds
des Rechtsfreundes
der Rechtsfreunde
Dativ dem Rechtsfreund den Rechtsfreunden
Akkusativ den Rechtsfreund die Rechtsfreunde

Worttrennung:

Rechts·freund, Plural: Rechts·freun·de

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

Österreich, Recht, veraltend: Vertreter in rechtlichen Angelegenheiten, meistens ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Substantiv Recht, Fugenelement -s und dem Substantiv Freund

Synonyme:

Rechtsvertreter

Beispiele:

„Gegen den genannten Bescheid habe ich durch meine ausgewiesenen Rechtsfreunde fristgerecht Berufung an die belangte Behörde erhoben, welche bis dato über die Berufung nicht entschieden hat.“[1]

Wortbildungen:

rechtsfreundlich

Übersetzungen

Jakob Ebner: Duden, Österreichisches Deutsch. Wörterbuch der Gegenwartssprache in Österreich. 5., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2019, ISBN 978-3-411-04985-1, Seite 374.
ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Vollständige Ausgabe mit dem amtlichen Regelwerk. 43. Auflage. ÖBV, Wien 2016, ISBN 978-3-209-08514-6 (Bearbeitung: Magdalena Eybl et al.; Red.: Christiane M. Pabst, Herbert Fussy, Ulrike Steiner), Seite 569.
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsfreund

Quellen:

  1. Beschluss GZ 95/14/0025. Rechtsinformationssystem des Bundes, 9. Mai 1995, abgerufen am 8. Januar 2022.