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Worttrennung:
- Rechts·leh·re, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Rechtslehre (Info)
Bedeutungen:
- Wissenschaft, deren Gegenstand das Recht ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Lehre sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
- Jura, Jurisprudenz, Rechtswissenschaft
Oberbegriffe:
- Lehre
Beispiele:
- „Wir sahen auch junge, ernste Menschen mit Schriften unter dem Arm gehen; das waren wohl Schüler der Theologie oder der Rechtslehre auf dem Wege zum oder vom Meister.“[1]
Übersetzungen
Wissenschaft, deren Gegenstand das Recht ist
- Wikipedia-Artikel „Rechtslehre“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtslehre“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtslehre“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtslehre“
- The Free Dictionary „Rechtslehre“
- Duden online „Rechtslehre“
Quellen:
- ↑ Knut Hamsun: Im Märchenland. Rütten & Loening, Berlin 1990 (übersetzt von Cläre Greverus Mjoën, Gertrud Ingeborg Klett), ISBN 3-352-00299-1, Seite 187. Norwegisches Original 1903.