Rechtslehre

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Rechtslehre (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Rechtslehre
Genitiv der Rechtslehre
Dativ der Rechtslehre
Akkusativ die Rechtslehre

Worttrennung:

Rechts·leh·re, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtslehre (Info)

Bedeutungen:

Wissenschaft, deren Gegenstand das Recht ist

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Lehre sowie dem Fugenelement -s

Synonyme:

Jura, Jurisprudenz, Rechtswissenschaft

Oberbegriffe:

Lehre

Beispiele:

„Wir sahen auch junge, ernste Menschen mit Schriften unter dem Arm gehen; das waren wohl Schüler der Theologie oder der Rechtslehre auf dem Wege zum oder vom Meister.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Rechtslehre
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtslehre
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtslehre
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtslehre
The Free Dictionary „Rechtslehre
Duden online „Rechtslehre

Quellen:

  1. Knut Hamsun: Im Märchenland. Rütten & Loening, Berlin 1990 (übersetzt von Cläre Greverus Mjoën, Gertrud Ingeborg Klett), ISBN 3-352-00299-1, Seite 187. Norwegisches Original 1903.