Rechtsphilosophie

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Rechtsphilosophie (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Rechtsphilosophie
Genitiv der Rechtsphilosophie
Dativ der Rechtsphilosophie
Akkusativ die Rechtsphilosophie

Worttrennung:

Rechts·phi·lo·so·phie, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsphilosophie (Info)

Bedeutungen:

Philosophische Erkenntnis des Rechts als Ganzes und im Verhältnis zu allen anderen Phänomenen, d. h. seiner Grundlegung

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Philosophie sowie dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

Rechtsphilosoph, rechtsphilosophisch

Beispiele:

„Im Unterschied zur systemimmanent argumentierenden Rechtswissenschaft transzendiert die Rechtsphilosophie den Rahmen des geltenden Rechts.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Rechtsphilosophie
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsphilosophie
The Free Dictionary „Rechtsphilosophie
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsphilosophie
Duden online „Rechtsphilosophie

Quellen:

  1. Peter Prechtl, Franz-Peter Burkard (Herausgeber): Metzler Lexikon der Philosophie, 3. Auflage, Stuttgart, Weimar 2008, ISBN 978-3-476-021887-8, Seite 513, Artikel „Rechtsphilosophie“