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Worttrennung:
- Rechts·phi·lo·so·phie, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Rechtsphilosophie (Info)
Bedeutungen:
- Philosophische Erkenntnis des Rechts als Ganzes und im Verhältnis zu allen anderen Phänomenen, d. h. seiner Grundlegung
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Philosophie sowie dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- Rechtsphilosoph, rechtsphilosophisch
Beispiele:
- „Im Unterschied zur systemimmanent argumentierenden Rechtswissenschaft transzendiert die Rechtsphilosophie den Rahmen des geltenden Rechts.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Rechtsphilosophie“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsphilosophie“
- The Free Dictionary „Rechtsphilosophie“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsphilosophie“
- Duden online „Rechtsphilosophie“
Quellen:
- ↑ Peter Prechtl, Franz-Peter Burkard (Herausgeber): Metzler Lexikon der Philosophie, 3. Auflage, Stuttgart, Weimar 2008, ISBN 978-3-476-021887-8, Seite 513, Artikel „Rechtsphilosophie“