Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes
Rechtstitel gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes
Rechtstitel, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man
Rechtstitel in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort
Rechtstitel wissen müssen. Die Definition des Wortes
Rechtstitel wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
Rechtstitel und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Rechts·ti·tel, Plural: Rechts·ti·tel
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: Rechtstitel (Info), —
Bedeutungen:
- Recht: öffentliche Urkunde, die einen Anspruch feststellt und Grundlage einer Vollstreckung sein kann
Herkunft:
- zusammengesetzt aus den Substantiven Recht und Titel mit Fugenelement -s
Beispiele:
- „Selbst dann, wenn Sie gegenüber einem Schuldner einen Rechtstitel erwirkt haben, ist Voraussetzung einer Zahlung, dass der Schuldner auch zahlungsfähig ist.“[1]
- „Gewinnt der Handwerker diesen , so hat er mit dem Urteil ebenso wie mit einer Vollstreckung einen Rechtstitel erwirkt, der 30 Jahre lang durchgesetzt werden kann.“[2]
- „Bei der irrtümlichen Zahlung einer fremden Schuld findet die Rückzahlung nur wegen eines Irrtums über die Gültigkeit des Rechtstitels des Gläubigers statt (Einwendungen aus dem Valutaverhältnis), nicht dagegen wegen eines Irrtums, .“[3]
- „Nicht lange währte es, und die Überzügler kamen häufiger und häufiger mit Wagen und Pferden, Weibern und Kindern, ihren Rindern und ihrer Habe, um sich die besten Stellen des Landes auszusuchen, ohne sich um Rechtstitel oder Besitztum im mindesten zu kümmern.“[4]
Charakteristische Wortkombinationen:
- einen Rechtstitel erwirken; einen Rechtstitel vollstrecken
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Rechtstitel“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtstitel“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtstitel“
Quellen: