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Schifffahrtsabgabe wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Schiffahrtsabgabe
Worttrennung:
- Schiff·fahrts·ab·ga·be, Plural: Schiff·fahrts·ab·ga·ben
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Schifffahrtsabgabe (Info)
Bedeutungen:
- von Schiffen zu zahlende Abgaben für die Benutzung von Lotsen, Häfen, Schleusen, Kanälen, Docks etc.
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Schifffahrt und Abgabe sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Abgabe
Beispiele:
- Schifffahrtsabgaben werden im Allgemeinen nach der Größe der Schiffe errechnet.
Übersetzungen
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Schifffahrtsabgabe“
- Duden online „Schifffahrtsabgabe“
- Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 2, Spalte 3823 f., Artikel „Schiffahrt“, dort auch „Schiffahrtsabgaben“ (Lemmata in alter Schreibweise)