Schifffahrtsgericht

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Schifffahrtsgericht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Schifffahrtsgericht die Schifffahrtsgerichte
Genitiv des Schifffahrtsgerichts
des Schifffahrtsgerichtes
der Schifffahrtsgerichte
Dativ dem Schifffahrtsgericht
dem Schifffahrtsgerichte
den Schifffahrtsgerichten
Akkusativ das Schifffahrtsgericht die Schifffahrtsgerichte

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Schiffahrtsgericht

Worttrennung:

Schiff·fahrts·ge·richt, Plural: Schiff·fahrts·ge·rich·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Schifffahrtsgericht (Info)

Bedeutungen:

Ort der Rechtsprechung (Gericht), was Themen der Binnenschifffahrt angeht

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Schifffahrt und Gericht mit dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

Seegerichtshof

Oberbegriffe:

Amtsgericht

Beispiele:

„Jede Dienstvernachlässigung der Lootsen muß er sogleich selbst bestrafen, oder dem Schifffahrtsgerichte zur schnellen Bestrafung anzeigen.“ (1851)[1]
„In Binnenschifffahrtssachen und damit zusammenhängenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ist das Amtsgericht Hamburg als Schifffahrtsgericht ausschließlich zuständig.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Schifffahrtsgericht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schifffahrtsgericht
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schifffahrtsgericht
Duden online „Schifffahrtsgericht

Quellen: