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Schifffahrtspolizei wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Schiffahrtspolizei
Worttrennung:
- Schiff·fahrts·po·li·zei, Plural: Schiff·fahrts·po·li·zei·en
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Schifffahrtspolizei (Info)
Bedeutungen:
- Ordnungsbehörde, deren Zuständigkeit die Seeschifffahrt ist
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Schifffahrt und Polizei mit dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- Flusspolizei, Hafenpolizei, Küstenwache, Seepolizei, Strompolizei, Wasserpolizei, Wasserschutzpolizei
Oberbegriffe:
- Ordnungsmacht
Beispiele:
- „Die Schifffahrtspolizei der Schweizerischen Rheinhäfen ist für die Belange der Grossschifffahrt (Schiffe ab 20 m Länge) auf dem Rhein sowie für deren Überwachung zuständig. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf dem Rhein von der Landesgrenze (Rhein-km 170.00) bei Basel bis zur Strassenbrücke Rheinfelden (Rhein-km 149.00).“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- die Schifffahrtspolizei rufen
Wortbildungen:
- schifffahrtspolizeilich
Übersetzungen
Ordnungsbehörde, deren Zuständigkeit die Seeschifffahrt ist
- Wikipedia-Artikel „Schifffahrtspolizei“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schifffahrtspolizei“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schifffahrtspolizei“
- Duden online „Schifffahrtspolizei“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schifffahrtspolizei“
Quellen: