Sprachengesetz

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Sprachengesetz (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Sprachengesetz die Sprachengesetze
Genitiv des Sprachengesetzes der Sprachengesetze
Dativ dem Sprachengesetz
dem Sprachengesetze
den Sprachengesetzen
Akkusativ das Sprachengesetz die Sprachengesetze

Worttrennung:

Spra·chen·ge·setz, Plural: Spra·chen·ge·set·ze

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Sprachengesetz (Info)

Bedeutungen:

Recht, Politik: Gesetz, das die Verwendung der Sprachen, vor allem bei Behörden und Gerichten, regelt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Sprache und Gesetz sowie dem Fugenelement -n

Sinnverwandte Wörter:

Sprachenrecht

Oberbegriffe:

Gesetz (Jura)

Beispiele:

„Dann kam das Sprachengesetz.“

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Sprachengesetz
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sprachengesetz
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Sprachengesetz
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSprachengesetz

Quellen:

  1. Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X, Seite 107.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: Sprachgesetzen