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Worttrennung:
- Spra·chen·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Sprachenrecht (Info)
Bedeutungen:
- dasjenige Recht, das die Verwendung von Sprachen, vor allem im Umgang mit Behörden und Gerichten, regelt
- Recht, bei Ämtern und Gerichten die eigene Sprache zu verwenden
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Sprache und Recht sowie dem Fugenelement -n
Sinnverwandte Wörter:
- Sprachengesetz
Oberbegriffe:
- Recht
Beispiele:
- „Zehn Prozent der Deutschen, die in überwiegend tschechischen oder slowakischen Orten lebten, hatten allerdings kein Sprachenrecht.“[1]
Übersetzungen
Recht, bei Ämtern und Gerichten die eigene Sprache zu verwenden
- Wikipedia-Artikel „Sprachenrecht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sprachenrecht“
- Duden online „Sprachenrecht“
Quellen:
- ↑ Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X , Seite 107.