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Staatsbürgerschaftsevidenzstelle (Deutsch)
Worttrennung:
- Staats·bür·ger·schafts·evi·denz·stel·le, Plural: Staats·bür·ger·schafts·evi·denz·stel·len
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Staatsbürgerschaftsevidenzstelle (Info)
Bedeutungen:
- (Abteilung einer) Behörde, die das ständige Verzeichnis der Staatsbürger führt[1]
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Staatsbürgerschaft und Evidenzstelle mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
- „Die Personenstandsbehörde, die das Geburtenbuch führt, hat mitzuteilen 3. die Legitimation durch nachfolgende Ehe c) der Staatsbürgerschaftsevidenzstelle des Kindes, wenn der Vater oder die Mutter österreichischer Staatsbürger ist; “[2]
- „Auf ihrer Karteikarte in der Wiener Staatsbürgerschaftsevidenzstelle wird sie ‚Erzieherin Bürgerschule 8 K. Leopoldsgasse‘ genannt.“[3]
- „Jede Änderung des Familiennamens und Vornamens einer Person auf Grund einer Bewilligung oder der Erstreckung der Wirkung einer Änderung des Familiennamens ist jedenfalls mitzuteilen 3. der Staatsbürgerschaftsevidenzstelle; “[4]
- „Das offenbar unrichtige Zitat von § 52 StbG 1985, welche Bestimmung verschiedene Verpflichtungen der Staatsbürgerschaftsevidenzstelle regelt, an Stelle von § 42 Abs 3 StbG 1985 im Spruch eines Bescheides gemäß § 32 StbG 1985 belastet diesen nicht mit einer die Aufhebung nach sich ziehenden Rechtswidrigkeit (Hinweis E 10.2.1988, 87/01/0282).“[5]
- „Anlässlich der Eintragung der Geburt können die Personenstandsbehörden für die zuständige Staatsbürgerschaftsevidenzstelle die Eintragung der Staatsbürgerschaft der Kinder in das Zentrale Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) gemäß § 56a StbG vornehmen.“[6]
Übersetzungen
Quellen: