Staatsdiener

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Staatsdiener (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Staatsdiener die Staatsdiener
Genitiv des Staatsdieners der Staatsdiener
Dativ dem Staatsdiener den Staatsdienern
Akkusativ den Staatsdiener die Staatsdiener

Worttrennung:

Staats·die·ner, Plural: Staats·die·ner

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Staatsdiener (Info)

Bedeutungen:

öffentlich Bediensteter mit hoheitlichen Aufgaben

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Diener mit dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

Beamter

Weibliche Wortformen:

Staatsdienerin

Oberbegriffe:

Person

Beispiele:

„Die Haftung des Beamten geht zurück auf das Recht der Staatsdiener gegen Ende des 18. Jahrhunderts.“[1]

Übersetzungen

Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Staatsdiener“, Seite 1012.
Wikipedia-Artikel „Staatsdiener
Duden online „Staatsdiener
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatsdiener
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStaatsdiener

Quellen:

  1. Christoph Stein, Peter Itzel, Karin Schwall: Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts. 2. Auflage. Springer-Verlag, Berlin/Heidelberg 2012. ISBN 978-3642130014. Seite 3