Staatsrechtler

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Staatsrechtler (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Staatsrechtler die Staatsrechtler
Genitiv des Staatsrechtlers der Staatsrechtler
Dativ dem Staatsrechtler den Staatsrechtlern
Akkusativ den Staatsrechtler die Staatsrechtler

Worttrennung:

Staats·recht·ler, Plural: Staats·recht·ler

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Staatsrechtler (Info)

Bedeutungen:

Jurist mit dem Fachgebiet Staatsrecht

Synonyme:

Verfassungsrechtler

Weibliche Wortformen:

Staatsrechtlerin

Oberbegriffe:

Jurist

Beispiele:

„Der Begriff Daseinsvorsorge wurde 1938 vom Staatsrechtler Ernst Forsthoff in einer Broschüre mit dem Titel ‚Die Verwaltung als Leistungsträger‘ im deutschen Sprachraum eingeführt.“[1]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatsrechtler
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStaatsrechtler
Duden online „Staatsrechtler

Quellen:

  1. Oliver Schwedes (Hrsg.): Öffentliche Mobilität. Perspektiven für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung. 2. Auflage. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2014. ISBN 978-3658033019. Seite 57