Staatsrechtlerin

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Staatsrechtlerin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Staatsrechtlerin die Staatsrechtlerinnen
Genitiv der Staatsrechtlerin der Staatsrechtlerinnen
Dativ der Staatsrechtlerin den Staatsrechtlerinnen
Akkusativ die Staatsrechtlerin die Staatsrechtlerinnen

Worttrennung:

Staats·recht·le·rin, Plural: Staats·recht·le·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Staatsrechtlerin (Info)

Bedeutungen:

Juristin mit dem Fachgebiet Staatsrecht

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Staatsrechtler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

Verfassungsrechtlerin

Männliche Wortformen:

Staatsrechtler

Oberbegriffe:

Juristin

Beispiele:

„Für Deutschland nahm die Staatsrechtlerin Theresia Degener als unabhängige Juristin an den Verhandlungen teil.“[1]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatsrechtlerin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStaatsrechtlerin
Duden online „Staatsrechtlerin

Quellen: