Juristin

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Juristin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Juristin die Juristinnen
Genitiv der Juristin der Juristinnen
Dativ der Juristin den Juristinnen
Akkusativ die Juristin die Juristinnen

Worttrennung:

Ju·ris·tin, Plural: Ju·ris·tin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Juristin (Info)
Reime: -ɪstɪn

Bedeutungen:

weibliche Person, die Jura studiert hat

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Jurist mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

Jurist

Oberbegriffe:

Akademikerin

Unterbegriffe:

Anwältin, Justitiarin, Notarin, Rechtsanwältin, Rechtsassessorin, Rechtsgelehrte, Rechtswissenschaftlerin, Richterin, Staatsanwältin, Volljuristin

Beispiele:

„Das Jurastudium war die Erfüllung ihres Vaters gewesen. Andrew hatte ebenfalls Ambitionen in dieser Richtung gehabt, sie selbst hatte jedoch nie in Erwägung gezogen, Juristin zu werden.“
„Sie begann ein Studium der Kunstgeschichte, wechselte dann und wurde Juristin.“

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jurist
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalJurist
The Free Dictionary „Juristin
Duden online „Juristin

Quellen:

  1. Lisa Jackson: Ewig sollst du schlafen. Weltbild, Augsburg 2010 (Originaltitel: The morning after, übersetzt von Elisabeth Hartmann), ISBN 978-3-86800-334-5, Seite 397.
  2. Bernd Gieseking: Das kuriose Finnland Buch. Was Reiseführer verschweigen. S. Fischer, Frankfurt/Main 2014, ISBN 978-3-596-52043-5, Seite 234.