Juristin

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Juristin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Juristin die Juristinnen
Genitiv der Juristin der Juristinnen
Dativ der Juristin den Juristinnen
Akkusativ die Juristin die Juristinnen

Worttrennung:

Ju·ris·tin, Plural: Ju·ris·tin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Juristin (Info)
Reime: -ɪstɪn

Bedeutungen:

weibliche Person, die Jura studiert hat

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Jurist mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

Jurist

Oberbegriffe:

Akademikerin

Unterbegriffe:

Anwältin, Justitiarin, Notarin, Rechtsanwältin, Rechtsassessorin, Rechtsgelehrte, Rechtswissenschaftlerin, Richterin, Staatsanwältin, Volljuristin

Beispiele:

„Das Jurastudium war die Erfüllung ihres Vaters gewesen. Andrew hatte ebenfalls Ambitionen in dieser Richtung gehabt, sie selbst hatte jedoch nie in Erwägung gezogen, Juristin zu werden.“[1]
„Sie begann ein Studium der Kunstgeschichte, wechselte dann und wurde Juristin.“[2]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jurist
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalJurist
The Free Dictionary „Juristin
Duden online „Juristin

Quellen:

  1. Lisa Jackson: Ewig sollst du schlafen. Weltbild, Augsburg 2010 (Originaltitel: The morning after, übersetzt von Elisabeth Hartmann), ISBN 978-3-86800-334-5, Seite 397.
  2. Bernd Gieseking: Das kuriose Finnland Buch. Was Reiseführer verschweigen. S. Fischer, Frankfurt/Main 2014, ISBN 978-3-596-52043-5, Seite 234.