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Juristin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ju·ris·tin, Plural: Ju·ris·tin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Juristin (Info)
- Reime: -ɪstɪn
Bedeutungen:
- weibliche Person, die Jura studiert hat
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Jurist mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Jurist
Oberbegriffe:
- Akademikerin
Unterbegriffe:
- Anwältin, Justitiarin, Notarin, Rechtsanwältin, Rechtsassessorin, Rechtsgelehrte, Rechtswissenschaftlerin, Richterin, Staatsanwältin, Volljuristin
Beispiele:
- „Das Jurastudium war die Erfüllung ihres Vaters gewesen. Andrew hatte ebenfalls Ambitionen in dieser Richtung gehabt, sie selbst hatte jedoch nie in Erwägung gezogen, Juristin zu werden.“[1]
- „Sie begann ein Studium der Kunstgeschichte, wechselte dann und wurde Juristin.“[2]
Übersetzungen
weibliche Person, die Jura studiert hat
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jurist“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Jurist“
- The Free Dictionary „Juristin“
- Duden online „Juristin“
Quellen:
- ↑ Lisa Jackson: Ewig sollst du schlafen. Weltbild, Augsburg 2010 (Originaltitel: The morning after, übersetzt von Elisabeth Hartmann), ISBN 978-3-86800-334-5 , Seite 397.
- ↑ Bernd Gieseking: Das kuriose Finnland Buch. Was Reiseführer verschweigen. S. Fischer, Frankfurt/Main 2014, ISBN 978-3-596-52043-5, Seite 234.