Notarin

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Notarin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Notarin die Notarinnen
Genitiv der Notarin der Notarinnen
Dativ der Notarin den Notarinnen
Akkusativ die Notarin die Notarinnen

Worttrennung:

No·ta·rin, Plural: No·ta·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Notarin (Info)
Reime: -aːʁɪn

Bedeutungen:

unparteiische Juristin, die Rechtsgeschäfte beurkundet und Unterschriften beglaubigt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Notar mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

Notar

Oberbegriffe:

Juristin

Unterbegriffe:

Anwaltsnotarin

Beispiele:

Tante Erna hat ihr Testament bei einer Notarin hinterlegt.

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Notarin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalNotarin
Duden online „Notarin